1. Haltungsanforderungen
a) Kein Schwein bleibt allein. Auch nicht mit einem artfremden Lebensgefährten. Das heißt, wir geben unsere Tiere nur in bestehende Meerschweinchen-Gruppen bzw. zu
Rest-Schweinchen aus ehemaligen Gruppen oder paar- bzw. gruppenweise ab.
b) Die Unterbringung muss der jeweiligen Gruppengröße angemessen sein.
Ich richte mich dabei nach der Richtlinie: 1 Quadratmeter pro Kastrat in einer Kastratengruppe und 0,5 Quadratmeter pro Tier in gemischtgeschlechtlicher Gruppe. 2 Quadratmeter müssen immer
gegeben sein.
c) Meerschweinchen sind kein Kinderspielzeug oder Kuscheltiere. Auch wenn es unter ihnen welche gibt, die es lieben gekrault zu werden. Das bedeutet, dass die Anschaffung von Meerschweinchen
immer eine Familienangelegenheit ist und die Eltern ihre Kinder zu artgemäßem Umgang und Versorgung anleiten müssen. Dazu gehört es auch, sich über die Bedürfnisse der neuen Familienmitglieder zu
informieren. Dabei helfen wir gerne.
d) Die Tiere werden nur in fertig aufgebaute Gehege abgegeben. Wer das Gehege für seine Meerschweinchen nicht vor Ankunft fertiggestellt hat, bekommt keine Tiere.
2. Abgabe von Jung- und Alttieren
a) Jedes Tier, das bei uns zur Abgabe steht, wird bei Reservierung und vor dem Auszug einer optischen und sensorischen Gesundheitskontrolle unterzogen, allgemein als MÜV (Meeri-TÜV) bekannt.
Damit gewährleisten wir, dass nur augenscheinlich gesunde Tiere umziehen.
b) Trotzdem kann es sein, dass das / die neuen Schweinchen am nächsten Tag eine Pilzstelle, Haut- oder Haarparasiten, ein Schnupfnäschen oder gar eine Augenverletzung haben. Das sind schlicht die
Gefahren, die durch Stress bei jedem Transport möglich sind. Tiere mit einem Befund werden nicht oder nur nach Absprache übergeben.
c) Wie sich ein Tier weiter entwickelt, also ob es sich als Zucht- oder Schautier eignen wird, liegt nicht in unserer Macht. Deshalb übernehmen wir dafür auch keine Garantie. Jeder
Züchter muss selber entscheiden, ob er unsere Einschätzung zur Zuchteignung eines Tieres teilt oder nicht. Zuchtgeeignet heißt bei den Abgabetieren lediglich, dass es keinen offensichtlichen oder
medizinischen Grund gibt, der dagegen spricht.
d) Wird ein Tier mit Fehler wie zum Beispiel Faltohr, Farb- und Fellfehler beschrieben, handelt es sich um reine Schönheitsfehler die ausschließlich für den Züchter relevant sind. Sie
beeinträchtigen das Tier nicht. Medizinische Fehler werden immer ausdrücklich genannt und erklärt. Da alle unsere Tiere mit Stammbaum ausziehen, sind auch alle uns bekannten Mängel darauf
notiert.
3. Auswahl, Reservierung und Kauf
a) Zur Abgabe stehen grundsätzlich alle Tiere, an denen es dran steht. Das heißt aber nicht, dass es hoffnungslos ist, auch mal andere Tiere anzufragen. Es ist immerhin möglich, dass wir über
eine Abgabe nachdenken, uns aber noch nicht entschlossen haben.
b) Ist die Wahl auf ein Abgabe-Schweinchen gefallen, kann es sofort für 7 Tage reserviert werden. Erfolgt in diesem Zeitraum eine An- oder Bezahlung (Überweisung oder Paypal), verlängert sich die
Reservierung um 14 Tage ab Zahlungseingang. Innerhalb dieser Zeit ist durch den Käufer für den Umzug des Schweinchens und seine vollständige Bezahlung zu sorgen. (Siehe Position 5)
c) Eine Übergabe erfolgt immer erst bei vollständiger Bezahlung, bis dahin behalten wir uns das Eigentumsrecht am Tier vor.
d) Wir verkaufen kein(e) Tier(e) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Erlaubnis und Beisein der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
4. Rücktritt vom Kauf
a) Erfolgt innerhalb der Reservierungszeit keine vollständige Bezahlung des Abgabetieres, werten wir das als Rücktritt vom Kauf. Die ggf. geleistete Anzahlung wird nicht erstattet, sondern für
die Versorgung des reservierten Tieres einbehalten. Das Tier wird wieder zur Abgabe freigestellt.
b) Dies gilt auch für Tiere, die in der Reservierungszeit nicht abgeholt / versendet wurden.
c) Es ist dem Käufer jederzeit vor Übergabe des Meerschweinchens freigestellt von Kauf zurückzutreten und so das Tier wieder zur Vermittlung freizugeben. Dabei wird die geleistete An- oder
Bezahlung nicht erstattet sondern für die Versorgung des reservierten / gekauften Tieres einbehalten.
e) Wir Züchter können jederzeit vor Übergabe des Meerschweinchens vom Verkauf zurücktreten und verpflichten uns die An- oder Bezahlung zurück zu zahlen.
5. Aus- bzw. Umzug
a) Die Organisation von Aus- bzw. Umzug obliegt dem Käufer.
b) Am liebsten ist es uns, wenn das / die neuen Familienmitglieder persönlich abgeholt werden.
c) Mitfahrgelegenheiten sind auch möglich. Sollte sich bei uns eine Fahrt in die richtige Richtung ergeben oder von Ihrer Seite jemand ortsnah vorbei kommen, ist dies eine Frage der
Absprache.
d) Auch Tierversand ist möglich. Für weitere Informationen fragen Sie einfach unverbindlich an.
e) Ist eine Versendung des reservierten Tieres auf Grund der Wetterbedingungen nicht machbar, verlängert sich die Reservierung einmalig um 7 Tage. Ab dem 8. Tag wird eine Versorgungspauschale von
täglich 2,50 € fällig. Außerdem ist es dem Käufer freigestellt vom Kauf zurückzutreten und so das Meerschweinchen wieder zur Vermittlung freizugeben. Dabei wird die geleistete An- oder Bezahlung
nicht erstattet sondern für die Versorgung des reservierten / gekauften Tieres einbehalten.
6. Besondere Bestimmungen
a) Böckchen, die auf Wunsch bei uns kastriert werden und ggf. noch ihre 6wöchige Kastrationsfrist absitzen sollen, müssen vor der Kastration incl. OP-Kosten vollständig bezahlt werden. Mögliche
Nachsorgebehandlungen gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Dafür fallen für die 6 Wochen Wartezeit keine Versorgungskosten an. Das OP-Risiko trägt der Käufer, das heißt, dass im Falle des
Versterbens des Meerschweinchens nur der Kaufpreis aber nicht die Tierarztkosten erstattet werden.
b) Verstirbt ein Meerschweinchen während der Reservierungszeit, erstatten wir die Anzahlung / den Kaufpreis.
c) Und, vor allem sind unsere Meerschweinchen keine Futtertiere! Wer meint er muss sich Tiere halten, auf deren Speiseplan Nager stehen, soll sich bitte auch selber darum kümmern, dass das
entsprechende Futter bereitsteht. Unsere Tiere werden nicht nur mit viel Liebe und Sachkenntnis gehalten und verpaart, sondern auch versorgt. Dazu gehören auch Tierarztbesuche und damit ggf. auch
Medikamente die unsere Tiere von jedem Verzehr ausschließen.
Falls Sie, aus welchen Gründen auch immer, sich von Ihren Tieren trennen müssen, nehme ich meine Tiere gerne zurück oder helfe bei der Weitervermittlung. Der Kaufpreis wird allerdings nicht zurückerstattet.
Bei Gruppen, die mit Tieren aus anderer Herkunft ergänzt wurden, dürfen gerne bis zu zwei weitere Tiere, die nicht aus meiner Zucht stammen, mitgebracht werden. Bei mehr Tieren anderer Herkunft verweise ich gerne an ein Notstation.
Jedes Meerschweinchen wird bei mir, sofern gewünscht, mit Abstammungsnachweis verkauft.
Preise bekommen Sie auf Anfrage, da diese je nach Alter, Zuchttauglichkeit, Rasse und Geschlecht variieren.
Meerschweinchen mit Transponder zur eindeutigen Identifizierung kosten einen Aufpreis von 5,00 €.
Sollten Sie ein Tier bei mir kaufen/reservieren, akzeptieren sie damit die Abgaberegeln!
Bei Interesse an einem meiner Tiere, kontaktieren Sie mich gerne via E-Mail.
Ich bemühe mich, so schnell wie möglich zu antworten.
Laut neuem EU-Recht müssen auch Züchter eine Gewährleistung von einem Jahr, sowie ein Umtauschrecht einräumen, wenn dies nicht ausgeschlossen wird.
Hiermit schließe ich beides ausdrücklich aus.